6. September 2026: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – das müssen Sie zum Wahlsystem wissen

Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Das Wahlsystem ähnelt dem der Bundestagswahl, hat aber einige wichtige Besonderheiten. Hier sind die entscheidenden Regeln.

September 1, 2026 2 Min. Lesezeit
6. September 2026: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – das müssen Sie zum Wahlsystem wissen

Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Wenn die Wahllokale um 18 Uhr schließen, beginnt die spannende Frage: Wie stark werden die Parteien künftig im Parlament in Magdeburg vertreten sein? Welche Direktkandidaten ziehen ein – und wie viele Abgeordnete werden dem Landtag am Domplatz insgesamt angehören?

Vor allem die Bewohner der 41 Wahlkreise werden bei Hochrechnungen und Prognosen mitfiebern. Wegen des starken Zuspruchs für die AfD im Osten gilt die Wahl zugleich als richtungsweisend für die politische Entwicklung in ganz Deutschland.

Landtag wird alle fünf Jahre gewählt

Das Wahlsystem ähnelt grundsätzlich dem der Bundestagswahl, weist aber einige wichtige Unterschiede auf. Der erste betrifft die Länge der Wahlperiode: Auf Bundesebene wird alle vier Jahre gewählt, in Sachsen-Anhalt dagegen alle fünf Jahre.

Wie bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler auch in Sachsen-Anhalt zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie einen Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis. Die Zweitstimme gilt den Landeslisten und entscheidet maßgeblich darüber, wie viele Sitze die Parteien im Landtag erhalten.

Gewählt ist gewählt – das gilt auch für die Direktkandidaten

Wer am 6. September in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Landtag ein. Darin liegt ein wichtiger Unterschied zur Bundestagswahl: Dort kann es vorkommen, dass ein Wahlkreissieger trotz seines Erfolgs nicht ins Parlament einzieht, wenn die Partei nicht genügend Zweitstimmen erhalten hat. Auf Bundesebene muss die Sitzverteilung schließlich das Verhältnis der Zweitstimmen widerspiegeln. Die Reform stärkte damit die Parteien und schwächte aus Sicht vieler Kritiker die Direktkandidaten.

Zugleich begrenzt das neue Wahlrecht im Bund die Zahl der Mandate auf 630. Der Bundestag soll dadurch nicht weiter wachsen, nachdem zeitweise mehr als 730 Abgeordnete unter der Reichstagskuppel saßen. In Sachsen-Anhalt gilt dagegen weiterhin das frühere Prinzip: Alle Gewinner von Direktmandaten erhalten ihren Sitz. Damit das Stimmenverhältnis der Parteien trotzdem aufgeht, kann es Ausgleichs- und Überhangmandate geben. Der Landtag in Magdeburg könnte deshalb mehr als die vorgesehenen 83 Mitglieder haben.

Fünf-Prozent-Hürde ohne Ausnahme in Sachsen-Anhalt

Ein weiterer Unterschied zur Bundestagswahl ist die Fünf-Prozent-Hürde. Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen, um in den Landtag einzuziehen.

Im Bund sorgte diese strikte Regelung für juristischen Streit, der bis vor das Bundesverfassungsgericht führte. Deshalb gilt dort übergangsweise die sogenannte Grundmandatsklausel: Holt eine Partei bei der Bundestagswahl drei Direktmandate, zieht sie entsprechend der Stärke ihrer Zweitstimmen ins Parlament ein – auch wenn sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.